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LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Ta 30/13 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 6 Ta 30/13 (https://dejure.org/2013,29459)
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Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Beschwerdeverfahren, Bewilligung der PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Unterlagen, Nachreichen, Berücksichtigung
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- BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Ta 30/13
Zutreffend geht das Arbeitsgericht zunächst davon aus, dass der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen grundsätzlich bereits vor dem Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen muss, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009 - 6 Ta 170/09 -).Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können (BAG 03.12.2003 aaO.).
- LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 6 Ta 170/09
Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Ta 30/13
Zutreffend geht das Arbeitsgericht zunächst davon aus, dass der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen grundsätzlich bereits vor dem Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen muss, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009 - 6 Ta 170/09 -).